Versicherungsschutz für Hobby-Schmiede
Versicherungsschutz für Hobby-Schmiede
20 мая 2012 г., 20:03
So, der Amboss ist jetzt da. Eigentlich kann es jetzt losgehen. Dann ist da noch die Frage des Versicherungsschutzes. Einmal angenommen, der Funkenflug meiner Esse verursacht eine "Feuersbrunst", welche Versicherung deckt den Schaden? Trägt das die Privathaftpflichtversicherung? Wie habt Ihr Euch abgesichert?
20 мая 2012 г., 21:29
Hallo Armadillo,
jupp, da gehe ich mal von aus, dass deine Privathaftpflicht dann zahlt.
Dafür ist sie ja da, die schäden die du so privat verursachst zu bezahlen.
anders ist das wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, dann brauchst du eine Betriebshaftpflicht.
Frag doch einfach mal deinen Versicherungsmenschen.
Gruß Heinz
jupp, da gehe ich mal von aus, dass deine Privathaftpflicht dann zahlt.
Dafür ist sie ja da, die schäden die du so privat verursachst zu bezahlen.
anders ist das wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, dann brauchst du eine Betriebshaftpflicht.
Frag doch einfach mal deinen Versicherungsmenschen.
Gruß Heinz
20 мая 2012 г., 22:32
Ich weiß ja nicht ob das unter den Schirmen der Privathaftpflicht läuft, sondern eher unter einer Hausratversicherung, bzw. wohl beides, Schäden an Personen Privathaftpflicht und am Gebäude Hausratsversicherung.
Ich muss mich da jetzt auch unbedingt mal schlau machen mit dem Stadl in dem meine Schmiede ist...
Ich muss mich da jetzt auch unbedingt mal schlau machen mit dem Stadl in dem meine Schmiede ist...
21 мая 2012 г., 8:09
@Ines: Stadl ist gut, hab meine Werkstatt auch in einer Holzhütte. Die steht allerdings etwas abseits, dafür lagert auch noch ein haufen Brennholz drin. Hab aber zumindest schon eine Blechabtrennung eingezogen und bei der Feuerwehr bin ich ja auch.....Zumindest hab ich mangels Schornstein das Feuer vor der Hütte (fahrbar)
Grüße vom Chiemteich, subba
Gerade, symetrisch und gleich kanns ja jeder (hat ein Schmied mal zu mir gesagt...)
Gerade, symetrisch und gleich kanns ja jeder (hat ein Schmied mal zu mir gesagt...)
Последнее редактирование: 21 мая 2012 г., 8:10,
subba
24 мая 2012 г., 17:04
Angeregt durch dieses Thema habe ich gestern bei meinem Versicherungsmenschen nachgefragt und...
...Trommelwirbel...
...metallo lag richtig!!!
"...über Ihren Haftpflichtvertrag ist die Hobbyschmiede bei Ihren
Eltern abgedeckt..."
Ob das nun von Versicherung variiert oder nicht, weiß ich natürlich nicht, aber mir ist jetzt definitiv wohler (da ich es selbstverständlich schriftlich habe)!
Grüße
AN.BAR
...Trommelwirbel...
...metallo lag richtig!!!
"...über Ihren Haftpflichtvertrag ist die Hobbyschmiede bei Ihren
Eltern abgedeckt..."
Ob das nun von Versicherung variiert oder nicht, weiß ich natürlich nicht, aber mir ist jetzt definitiv wohler (da ich es selbstverständlich schriftlich habe)!
Grüße
AN.BAR
"We don't stop playing because we grow old; we grow old because we stop playing" (George Bernard Shaw)
Последнее редактирование: 24 мая 2012 г., 17:06,
Dominic
24 мая 2012 г., 19:04
Ob das nun von Versicherung variiert oder nicht, weiß ich natürlich nicht, aber mir ist jetzt definitiv wohler (da ich es selbstverständlich schriftlich habe)!
Ist aber bei Versicherungen oft nicht bindend,wenn die Zahlen sollen,kündigen die mit Recht im Nacken einfach den Vertrag.
Gruß Maik
14 ноября 2012 г., 7:12
Moin,
Für gewerbe auf jeden Fall eine Betriebshaftpflicht. Ansonsten die Privathaftpflicht. Aber der Schornstein mus ornungsgemäß vom Schornsteifeger abgenommen sein. In meiner Schmiede hatte ich sogar ärger mit dem Göttinger Gewerbeaufsichtsamt weil die Decke meiner Werkstatt aus Holz war. Ich muste alles Holz Feuerfest verkleiden.
Geschmiedete Grüße Flammer.
14 ноября 2012 г., 15:37
Hallo Damastschmied,
eine Versicherung darf bei eintreten eines Schadensfalles den Vertrag kündigen. Allerdings muss sie diesen Schaden noch abwickeln (= zahlen). So ist jedenfalls die Rechtslage in Österreich. Würde mich wundern, wenn das in Deutschland großartig anders wäre, sonst wäre ja jede Versicherung sinnlos.
Liebe Grüße
Michi
eine Versicherung darf bei eintreten eines Schadensfalles den Vertrag kündigen. Allerdings muss sie diesen Schaden noch abwickeln (= zahlen). So ist jedenfalls die Rechtslage in Österreich. Würde mich wundern, wenn das in Deutschland großartig anders wäre, sonst wäre ja jede Versicherung sinnlos.
Liebe Grüße
Michi
14 ноября 2012 г., 18:01
Meines Wissens ist das auch in Deutschland so. Nach dem beglichenen Schaden, besteht Kündigungsrecht! Aber der Schaden muss nicht zwangsläufig bezahlt werden, wenn dadurch vertragliche Vereinbarungen gebrochen wurden.
Rein theoretisch, reicht ein unbezahlter Beitrag und der Versicherungsschutz ist futsch! Ja das ist so, darüber gab es sogar schon ein Urteil, wodurch der geschädigte und auch Besitzer des Gebäudes auf einen Schlag 400.000 Euro Schulden hatte! Der lebt heut von Sozialhilfe!
Wie schon richtig erwähnt, zahlen die Versicherungen nur, wenn auch alles ordnungsgemäß geregelt wurde! Wenn der Kamin amtlich benutzt wird und alle Angaben zum Zeitpunkt des Schadens gemäß den Bestimmungen und Gesetzen entsprachen oder entsprechen, muß die Versicherung zahlen. Sie kann aber aus Zeitgründen das ganze anfechten.
Wer in einer Scheune ohne ausreichend und bestätigten Brandschutz die Feuerstelle betreibt, kann sehr schnell in Teufelsküche kommen! Evtl. geht das dann nicht mehr als "Unfall" durch, sondern als grob fahrlässige Brandstiftung. Je nach Schaden und Ausmaß, könnte man dafür auch ins Kittchen kommen! LOL Baubestimmungen fallen da auch mit drunter! Nicht in jeder Hütte darf man auch einheizen wie man möchte!
Ob da eine Blechtafel ausreicht, um den zu gewährleistenden Brandschutz zu erfüllen, möcht ich bezweifeln! Wer dann noch bei der Feuerwehr ist, hat gar keine Chance!!! Denn: Es gibt die Einteilung von branddämmenden Stoffen und die se nicht ohne Grund! Weil: Gerade als Feuerwehrmann, sollte man darüber bescheid wissen! Das würde dann bei einer evtl. Gerichtsverhandlung sogar mit ins Gewicht fallen (das bremst dann die mildernden Umstände), da bei solchen Sachen ja immer tief gewühlt wird. ..... Und dann noch Brennholz, tztztztztztzt
Kaminkehrer aufsuchen, Gespräch führen und dann das Ganze als Sonderfeuerstelle genehmigen Lassen. Das wird dann amtlich beim Kaminkehrermeister vermerkt und dann ist schon mal eine gesetzliche Grundlage geschaffen, auf der man um sein Recht auch kämpfen kann, sollte es wirklich mal zum "Super GAU" in der und um die Schmiede herum kommen.
Ganz eng gesehen, dürften wir ja net mal brennbares Material in grösserer Menge darin lagern, ohne dann nicht gleich wieder in die Falle zu tappen! Nur das was man unmittelbar benötigt, eben die Verhältnismäßigkeit der Dinge, wies immer so schön heisst!
Sicherlich gibt es zwischen Gewerbe und Privat unterschiede, aber keine, wenns darum geht, den Brand im Vorfeld verhindern zu können, bzw. einen möglichen Schaden so kleinst wie möglich zu halten!
..... P.S Ingo der mal ein paar Jahre Versicherungen verkauft hat......
Rein theoretisch, reicht ein unbezahlter Beitrag und der Versicherungsschutz ist futsch! Ja das ist so, darüber gab es sogar schon ein Urteil, wodurch der geschädigte und auch Besitzer des Gebäudes auf einen Schlag 400.000 Euro Schulden hatte! Der lebt heut von Sozialhilfe!
Wie schon richtig erwähnt, zahlen die Versicherungen nur, wenn auch alles ordnungsgemäß geregelt wurde! Wenn der Kamin amtlich benutzt wird und alle Angaben zum Zeitpunkt des Schadens gemäß den Bestimmungen und Gesetzen entsprachen oder entsprechen, muß die Versicherung zahlen. Sie kann aber aus Zeitgründen das ganze anfechten.
Wer in einer Scheune ohne ausreichend und bestätigten Brandschutz die Feuerstelle betreibt, kann sehr schnell in Teufelsküche kommen! Evtl. geht das dann nicht mehr als "Unfall" durch, sondern als grob fahrlässige Brandstiftung. Je nach Schaden und Ausmaß, könnte man dafür auch ins Kittchen kommen! LOL Baubestimmungen fallen da auch mit drunter! Nicht in jeder Hütte darf man auch einheizen wie man möchte!
Ob da eine Blechtafel ausreicht, um den zu gewährleistenden Brandschutz zu erfüllen, möcht ich bezweifeln! Wer dann noch bei der Feuerwehr ist, hat gar keine Chance!!! Denn: Es gibt die Einteilung von branddämmenden Stoffen und die se nicht ohne Grund! Weil: Gerade als Feuerwehrmann, sollte man darüber bescheid wissen! Das würde dann bei einer evtl. Gerichtsverhandlung sogar mit ins Gewicht fallen (das bremst dann die mildernden Umstände), da bei solchen Sachen ja immer tief gewühlt wird. ..... Und dann noch Brennholz, tztztztztztzt
Kaminkehrer aufsuchen, Gespräch führen und dann das Ganze als Sonderfeuerstelle genehmigen Lassen. Das wird dann amtlich beim Kaminkehrermeister vermerkt und dann ist schon mal eine gesetzliche Grundlage geschaffen, auf der man um sein Recht auch kämpfen kann, sollte es wirklich mal zum "Super GAU" in der und um die Schmiede herum kommen.
Ganz eng gesehen, dürften wir ja net mal brennbares Material in grösserer Menge darin lagern, ohne dann nicht gleich wieder in die Falle zu tappen! Nur das was man unmittelbar benötigt, eben die Verhältnismäßigkeit der Dinge, wies immer so schön heisst!
Sicherlich gibt es zwischen Gewerbe und Privat unterschiede, aber keine, wenns darum geht, den Brand im Vorfeld verhindern zu können, bzw. einen möglichen Schaden so kleinst wie möglich zu halten!
..... P.S Ingo der mal ein paar Jahre Versicherungen verkauft hat......
http://naabtal-klinge.de/
........ Eins bist du dem Leben schuldig, kämpfe! oder trags mit Ruh - Bist du Amboss, sei geduldig. Bist du Hammer schlage zu!..........
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Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten und nicht die Erbsenzähler!
Последнее редактирование: 14 ноября 2012 г., 18:23,
Ingo Müller