jedes Jahr im September findet in meiner Nachbarstadt Dreieichenhain das Hayner Burgfest statt. Das ist ein Mittelaltermarkt wo zahlreiche Schausteller aus Handwerk, Musik und Gaukelei sich zum besten geben. Bis jetzt war ich dort immer als Gast und habe mich selbstverständlich auch immer besonders für die anwesenden Schmiede interessiert. Zu meinem Bedauern haben sich diese immer (mit Ausnahme eines sehr freundlichen Bootsbauers) als äußerst unkommunikativ und unfreundlich herausgestellt und schienen kein Interesse an Interaktion mit dem Publikum zu haben. Das hatte auch zur Folge, dass der Veranstalter Herr Roger Heil eigentlich keine Schmiede mehr einladen wollte. Diese sind für so ein fest aber unabdingbar. Nun möchte ich selbst als Schmied auftreten und den Leuten zeigen, dass Schmiede auch durchaus freundlich und bereitwillig Leuten etwas zu zeigen, sein können.
Dabei kommen natürlich einige Fragen für mich auf und gewisse Dinge müssen bedachtet werden.
Ich erwarte dort nicht mehr als ein oder zwei Schlüsselanhänger zu verkaufen und vll. ein paar Leuten einen Nagelschmiedekurs oder sowas in der Richtung zu geben. Sprich ich erwarte keine großen Gewinne bzw. wohl noch nicht mal Kostendeckung. Aber muss ich für so etwas dennoch ein Gewerbe anmelden oder das beim Finanzamt geltend machen?
Zweitens habe ich selbst als kleines Kind auf einem anderen Fest mal sprühenden Stahl ins Auge bekommen und weiß daher wie gefährlich es für Kinder ist, die gerade auf Augenhöhe mit der Ambossbahn sind, selbst in 3m Entfernung zum Amboss zu stehen. Auch Herr Heil hat bereits angemerkt, dass schon mal eine Besucherin von Funkenflug verletzt wurde. Ich möchte auch gerade Kinder ein wenig für das Handwerk begeistern und will auch kleine Kurse geben und die Nägel, Brotmesser, Schlüsselanhänger und sowas halt schmieden lassen. Würde ich jemanden zum Amboss bitten, würde der natürlich Schutzbrille und ggf. Ohrstöpsel und Schürze geliehen bekommen. Aber brauche ich noch eine extra Haftpflichtversicherung sollte dennoch etwas passieren, oder genügt meiner Privat Haftpflicht? Und inwiefern bin ich überhaupt für Schäden und Verletzungen haftbar? Was gilt denn gesetzlich als ausreichende Schutzmaßnahme, damit keine Fahrlässigkeit vorliegt?
Drittens wollte ich fragen, ob jemand eine Bauanleitung für einen Blasebalg hat, einen verkaufen will, oder weiß, wo ich einen kaufen kann.
Also vielen Dank schon mal im Voraus für eure Beratung!
Liebe Grüße, euer
- Daniel