Edelstahlkamin
21. November 2019 um 13:37
Mein BSM war da recht entspannt. Gemäß Musterbauordnung sind alle Schornsteine unter 10m nicht genehmigungspflichtig. Und da ich eine Abzugshaube installiert habe, ist es eine Sonderfeuerungsanlage, für die ist der BSM nach seiner Aussage nicht zuständig. Feuerstättenschau entfällt auch, da mobile Esse. Hatte also freie Hand.