Pachtvertrag oder Mietvertrag
Pachtvertrag oder Mietvertrag
25 de fevereiro de 2013 13:12
Hallo hat hier wer Erfahrung
was man macht wenn man einen Kolegen in die Werkstatt mitaufnimmt
einen Pacht oder Mietvertrag
schöne Kreative Iddeen
GLRSG Andreas )((-:
was man macht wenn man einen Kolegen in die Werkstatt mitaufnimmt
einen Pacht oder Mietvertrag
schöne Kreative Iddeen
GLRSG Andreas )((-:
25 de fevereiro de 2013 14:47
Hallo,
der unterschied zwischen Pacht und Miete ist folgender. Bei der Pacht überlässt du gegen ein Endgelt eine Sache zur Fruchziehung (also Feld, Mine, Schafherde), bei der Miete entsprechend ohne Fruchtziehung. Wenn also keine Erdölquelle in deiner Werkstatt ist, die dein Kollege anzapft würd ich einen Mietvertrag vorschlagen, zumal dein Kollege wahrscheinlich auch nicht nach Umsatz zahlen will, sondern einen Festbetrag pro Monat.
der unterschied zwischen Pacht und Miete ist folgender. Bei der Pacht überlässt du gegen ein Endgelt eine Sache zur Fruchziehung (also Feld, Mine, Schafherde), bei der Miete entsprechend ohne Fruchtziehung. Wenn also keine Erdölquelle in deiner Werkstatt ist, die dein Kollege anzapft würd ich einen Mietvertrag vorschlagen, zumal dein Kollege wahrscheinlich auch nicht nach Umsatz zahlen will, sondern einen Festbetrag pro Monat.
Última edição: 25 de fevereiro de 2013 14:50,
Philippe Brasseur
25 de fevereiro de 2013 18:29
moin zusammen ,
es ist so wie aeglos schreibt aber bei einer pacht kann es sich auch nach m2 richten wichig ist ob dein Kollege eine Werkstatt einrichten will mit der er Gewinn erziehlen möchte dann müßtet ihr einen Pachvertrag machen, wenn er nur just for fun dort einen werkstatt einrichten will müßt ihr einen Mietvertrag machen . Wenn das ganze für ihn nur Hobby ist könntet ihr ja vieleicht auch einen Überlassungsvertrag machen in dem festgelegt ist wieviel m2 und welche Maschinen etc.pp er benutzen darf gegen ein festgelegtes Entgeld . Vorsichtshalber würd ich an Deiner stelle mal meinen Steuerberater fragen oder ggf einen Anwalt für mietrecht ,besser vorher 50 oder Hundert Euro für eine vernünftie Aussage ausgeben als hinterher Dumm da stehen weil das und jenes nicht im Vertrag steht und /oder nicht berücksichtigt wurde.
es ist so wie aeglos schreibt aber bei einer pacht kann es sich auch nach m2 richten wichig ist ob dein Kollege eine Werkstatt einrichten will mit der er Gewinn erziehlen möchte dann müßtet ihr einen Pachvertrag machen, wenn er nur just for fun dort einen werkstatt einrichten will müßt ihr einen Mietvertrag machen . Wenn das ganze für ihn nur Hobby ist könntet ihr ja vieleicht auch einen Überlassungsvertrag machen in dem festgelegt ist wieviel m2 und welche Maschinen etc.pp er benutzen darf gegen ein festgelegtes Entgeld . Vorsichtshalber würd ich an Deiner stelle mal meinen Steuerberater fragen oder ggf einen Anwalt für mietrecht ,besser vorher 50 oder Hundert Euro für eine vernünftie Aussage ausgeben als hinterher Dumm da stehen weil das und jenes nicht im Vertrag steht und /oder nicht berücksichtigt wurde.
Gruß von der Grenze
Jörg
Und immer schön das Feuer schüren
Jörg
Und immer schön das Feuer schüren
25 de fevereiro de 2013 19:05
Hallo,
ich habe über meine Werstatt bzw. das Gebäude mit Freilager mit meiner Frau (sie ist die Eigentümerin) einen Nutzungsvertrag abgeschlossen. Darin wird mir die Gebäudenutzung zu gewerblichen Zwecken eingeräumt mit der Maßgabe, dass ich für die Erhaltung der Gebäudesubstanz verantwortlich bin. Dies ist ja bei Miete nicht der Fall.
Da wir zusammen veranlagt sind, ist die Höhe des Entgeldes steuerlich neutral. Allerdings können wir als Ehepaar so Abschreibung auf das Gebäude geltend machen. Alle Instandhaltungsmaßnahmen oder Verbesserungen sind als Betriebsausgabe absetzbar.
Ich würde dir einen Vertrag nahelegen, in dem Rechte und Pflichten sehr genau geregelt sind. Es stellt sich die Frage inwieweit wird denn Strom, Heitzung, Wasser und Maschinennutzung geregelt. Was ist mit Werkzeugnutzung und Verbrauchsmaterial?
Selbst wenn man sich gut versteht braucht man klare Regeln, denn es kann auch Probleme geben.
Künigungsfrist nicht vergessen! Außerdem würde ich eine Schlichtungsstelle vereinbaren die bei Problemen Auswege aufzeigt und mit deren Beschlüssen sich beide Vertragsparteien von vornherein einverstanden erklären. So kann man sich viel Ärger ersparen.
Grüße
welud
ich habe über meine Werstatt bzw. das Gebäude mit Freilager mit meiner Frau (sie ist die Eigentümerin) einen Nutzungsvertrag abgeschlossen. Darin wird mir die Gebäudenutzung zu gewerblichen Zwecken eingeräumt mit der Maßgabe, dass ich für die Erhaltung der Gebäudesubstanz verantwortlich bin. Dies ist ja bei Miete nicht der Fall.
Da wir zusammen veranlagt sind, ist die Höhe des Entgeldes steuerlich neutral. Allerdings können wir als Ehepaar so Abschreibung auf das Gebäude geltend machen. Alle Instandhaltungsmaßnahmen oder Verbesserungen sind als Betriebsausgabe absetzbar.
Ich würde dir einen Vertrag nahelegen, in dem Rechte und Pflichten sehr genau geregelt sind. Es stellt sich die Frage inwieweit wird denn Strom, Heitzung, Wasser und Maschinennutzung geregelt. Was ist mit Werkzeugnutzung und Verbrauchsmaterial?
Selbst wenn man sich gut versteht braucht man klare Regeln, denn es kann auch Probleme geben.
Künigungsfrist nicht vergessen! Außerdem würde ich eine Schlichtungsstelle vereinbaren die bei Problemen Auswege aufzeigt und mit deren Beschlüssen sich beide Vertragsparteien von vornherein einverstanden erklären. So kann man sich viel Ärger ersparen.
Grüße
welud
25 de fevereiro de 2013 20:01
Hab noch as vergessen , evtl solltest Du darüber nachdenken einen Vertrag ,wie auch immer geartet , die Mwst extra auszuweisen omit kannst Du bei reperaturen usw.die mwst geltend machen und Dein kollege kann sie natürlich auch ,wenn Gewerblich geltend machen.
Gruß von der Grenze
Jörg
Und immer schön das Feuer schüren
Jörg
Und immer schön das Feuer schüren
26 de fevereiro de 2013 15:17
Das hängt davon ab worum es Dir geht. Wenn der Mieter in Ordnung ist, reicht ein Bierdeckelvertrag, in dem die wesentlichen Aspekte aufgeführt sind. Dann greift das allgemeine Recht. Wenn Du dich absixchern möchtst, führt wohl kein Weg an einer Beratung vorbei.
Gruß Holger
Gruß Holger
26 de fevereiro de 2013 20:19
Ich kenn den Mitmieter nicht besonders
er war der Ehemalige Besitzer der Werkstett
und die Bank von der ich die Werkstatt abgekauft habe
meinte ob ich Ihm nicht noch ein paar qm2 zu verfügung stellen konnte
darum will ich auch auf nummer sicher gehen
das wenn es nicht hamoniert ich gleich Nägel mit Köpfe machen kann
GLRSG Andreas )((-:
er war der Ehemalige Besitzer der Werkstett
und die Bank von der ich die Werkstatt abgekauft habe
meinte ob ich Ihm nicht noch ein paar qm2 zu verfügung stellen konnte
darum will ich auch auf nummer sicher gehen
das wenn es nicht hamoniert ich gleich Nägel mit Köpfe machen kann
GLRSG Andreas )((-:
26 de fevereiro de 2013 20:39
Wenn Du die Miet-oder Pachteinnahmen nicht ganz dringend brauchst, würde ich es gar nicht tun.
Meine Werkstatt, meine Werkzeuge, mein Material, meine werkstücke, da will ich keinen zwischen Rumlaufen haben wollen, und als allerletzten den ehemaligen Besitzer. Wenn ich eine Werkstatt, was auch immer für eine, gewerblich betreiben würde,wollte ich da schon garniemanden drin haben, der nicht mein Geschäftspartner oder Angestellter ist, allein schon wegen meiner Kunden und "Geschäftsgeheimnisse", und als letzten meinen Vorgänger.
Meine Meinung, muss nicht jedem gefallen.
mfG. Detlef
Meine Werkstatt, meine Werkzeuge, mein Material, meine werkstücke, da will ich keinen zwischen Rumlaufen haben wollen, und als allerletzten den ehemaligen Besitzer. Wenn ich eine Werkstatt, was auch immer für eine, gewerblich betreiben würde,wollte ich da schon garniemanden drin haben, der nicht mein Geschäftspartner oder Angestellter ist, allein schon wegen meiner Kunden und "Geschäftsgeheimnisse", und als letzten meinen Vorgänger.
Meine Meinung, muss nicht jedem gefallen.
mfG. Detlef
26 de fevereiro de 2013 21:22
Oh Oh ehemalige Besitzer ,meine meinung ,lass die finger davon. Das geht dann wir haben das früher so gemacht und das so und wie der Recyler schon sagt mit Deinen Kunden,ne Finger weg und gut, soll die BAnk im doch eine Werkstatt woanders anmieten . ich würds nicht machen .
Aber es ist Deine Werkstatt und Deine Entscheidung wie auch immer Du das Ganze händeln willst ..
Aber es ist Deine Werkstatt und Deine Entscheidung wie auch immer Du das Ganze händeln willst ..
Gruß von der Grenze
Jörg
Und immer schön das Feuer schüren
Jörg
Und immer schön das Feuer schüren
Última edição: 26 de fevereiro de 2013 21:23,
Jörg Bluhm
27 de fevereiro de 2013 17:55
Du könntes Deinem vorgänger ja anbieten :"wenn ER MAL WAS MACHEN WILL " DAS ER DANN kommen darf und seine sachen macht ABER nur wenn es in Deine planung passt und wenn es nicht jede woche dreimal ist aber das müßte man dann ganz deutlichvon vornherein sagen .Aber wie schon gesagt ich würds nicht machen .Evtl als ausrede sag doch deine versicherung spielt nicht mit und fertig
Gruß von der Grenze
Jörg
Und immer schön das Feuer schüren
Jörg
Und immer schön das Feuer schüren
28 de fevereiro de 2013 10:35
Genau so wird es glaube ich laufen das ich Ihn fragen muss wann ich in meine Werkstatt kann und darauf habe ich keine lust hatte Gestern noch kurz mit Ihm ein gespräch
in diesem bin ich zu der Entscheidung gekommen
ich verzichte lieber auf die paar Euro
und meine Nerfen bleiben heil
danke euch trotzdem für die tipps
GLRSG Andreas )((-:
in diesem bin ich zu der Entscheidung gekommen
ich verzichte lieber auf die paar Euro
und meine Nerfen bleiben heil
danke euch trotzdem für die tipps
GLRSG Andreas )((-: