@HerrBinder: Lies doch mal das Waffengesetz. Da steht nichts von Pistolengriffen. Nach Anlage 1 2.1.3 sind Messer mit " einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser)" verboten. Nur, weil ein Griff schräg steht oder gebogen ist, wird da kein Faustmesser raus.
Grüße Willy
der nicht auf Nicker steht, aber manche Interpretationen... (die hier zum Beispiel)