Als Hobbyschmied auf Märkte?

13. Februar 2015 um 18:17
Ich war schon ein paar mal mit meinen geschmiedeten Sachen auf Kunsthandwerksmärkten. Es ist bei mir ja nur Hobby, aber ich nehme ja (manchmal) auch Geld ein. Muß ich das in meiner Einkommensteuererklärung angeben? Muß ich dafür ein Gewerbe anmelden?
Weil ich gerne öfters auf Märkte möchte wüßte ich gerne mehr über das Thema.
Volker
13. Februar 2015 um 19:41

Ich schick Dir dazu mal ne pn

Gruß von der Grenze



Jörg



Und immer schön das Feuer schüren
Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2015 um 19:43, Jörg Bluhm
13. Februar 2015 um 20:22
Ich schick Dir dazu mal ne pn

Schade.
Geht's nicht öffentlich?
Vielleicht haben da ja noch mehr Hobbyschmiede Interesse dran.
13. Februar 2015 um 21:47
Es geht nicht nur um die Versteuerung. Schon auf einem Markt kann einem die Gewerbeaufsicht oder das Ordnungsamt einen Besuch abstatten. Ohne angemeldetes Gewerben kann einem da schnell was unterstellt werden. Ausnahmen (zumindest bedingt) stellen Flohmärkte dar. Man kann auch beim jeweils zuständigen Ordnungsamt anrufen und fragen ob man einen Gewerbeschein zur Teilnahme braucht. Wenn man Datum, Uhrzeit und Namen des Gesprächspartners parat hat, kann man sich bei einer Kontrolle darauf berufen (zumindest wenn man gesagt bekommen hat das man keinen Schein braucht).
Für die Steuer einen Quittungsblock zulegen.
Zuletzt bearbeitet: 13. Februar 2015 um 21:48, Olav Keil
13. Februar 2015 um 23:48
Auf Märkte darfst du schon gehen, und dein Handwerk zeigen.
Legal verkaufen nur mit Gewerbeschein, alles andere befindet sich in einer Grauzone bzw. im "Illegalen" Bereich.
14. Februar 2015 um 14:44
@Heinz ,das Problem ist wenn Du alsHobbyist Dinge verkaufst und ein Kleingewerbe angemeldet hast mußt Du eine Einkommensteuererklärung machen 
Soweit so gut meistens braucht man dafür die Hilfe von Experten ,wie Lohnsteuerhilfe etc. bloß die dürfen keine Gewerblichen Steuererklärungen machen.
Also zum Steuerberater .wir waren letztes Jahr nicht viel unterwegs auf Märkten und somit auch so gut wie keinen Umsatz erzielt,was nicht so schlimm ist ,Weile ja Hobby ist .
Als ich die Rechnung vom Steuerberater bekam bin ich fast vom Stuhl gefallen , die betrug weit mehr als das was wir auf den Märkten umgesetzt hatten.
Vielleicht hab ich ja auch den falschen Steuerberater erwischt ,jedenfalls werd ich da einiges andern müssen sonst wird mir mein Hobby dann doch zu teuer.
So ich habe jetzt schön umschrieben was ich  Volker anhand von ein paar zahlen mit zwei Sätzen geschrieben habe.
Ach ja als Künstler braucht man kein Gewerbe anmelden!!!!!!!!!!!!!! 
Gruß von der Grenze



Jörg



Und immer schön das Feuer schüren
16. Februar 2015 um 17:19
Ja, so ein Steuerberater kostet gerne mal zwischen 300-500,-€... Hier lohnen sich auch gute, steuerkundige Bekannte / Verwandte, oder man befaßt sich selbst mit den Steuersachen. Das örtliche Finanzamt hilft hier ggf. aber auch gerne weiter. Die Leute dort tun Ihre Arbeit, und tun sie oft auch gut. Oft kann man Mißverständnissen so recht schnell aus dem Weg gehen ohne das diese erst entstehen.
Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes. Es muss dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.
11. April 2015 um 21:40
Hallo,

grundsätzlich muss zwischen Hobby und Gewerbe unterschieden werden:

- Gewerbe: Gewinnerzielungsabsicht, Einnahmeerzielungsabsicht, Auftreten am Markt (Werbung!), regelmäßige

- Hobby: alles was o.g. wurde, trifft nicht zu, die Ausgaben übersteigen stets die Einnahmen (trifft wohl auf die meisten von uns zu...), "Liebhaberei"

Wenn Du häufiger auf Kunsthandwerkermärkten auftrittst, empfiehlt es sich jedoch, ein Gewerbe anzumelden und dem Finanzamt anzuzeigen, daß man hobbymäßig handelt und keine Gewinne erwartet.
Die erzielten Einnahmen und Ausgaben müssen jedoch festgehalten und 10 Jahre aufbewahrt werden.

PS: wer weniger als 410.-€ Gewinn erwirtschaftet, zahlt darauf auch keine Steuern, §46(2) EStG "Härteausgleich"
12. April 2015 um 00:16
Hallo Leute!

Habe gerade dieser Tage mal wieder lange mit meinem Versicherungsmenschen beisammen gesessen...

Und habe eben den ganzen Thread nochmal gelesen...

Auf Märkte darfst du schon gehen, und dein Handwerk zeigen. Legal verkaufen nur mit Gewerbeschein, alles andere befindet sich in einer Grauzone bzw. im "Illegalen" Bereich.

Vom Verkaufen will ich mal nicht reden. Aber was ist mit Vorführungen??? Wer von euch die sie auf Märkten oder in der Öffentlichkeit schmieden hat eine darauf zugeschnittene Betriebs-/ Haftpflichtversicherung?

Arbeitsschäden:
Funkenflug brennt Löcher ins Nachbarzelt... Kind verletzt sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, Rauch aus eurer Esse qualmt die Gaststätte in der Nachbarschaft zu eurem Stand so zu dass alle Gäste "panisch" fliehen und der Wirt schließen muss...

Haftung für eure "Produkte": Einer eurer selbstgeschmiedeten Hämmer splittert, der Käufer verletzt sich, usw...


DARAN SCHON GEDACHT?

Denn klagewütiges Volk findet sich ja heute überall!
Und die Richter entscheiden in 90% aller Fälle für den "Verbraucher"!

Gruß

Oli

Der eine Betriebshaftpflicht dafür hat und weiß warum!

Zuletzt bearbeitet: 12. April 2015 um 09:37
12. April 2015 um 17:02
Ich habe eine solche Betriebshaftpflicht Versicherung in der das Marktgeschäft und das Schmieden auf Märkten insbesondere Schmieden mit Kindern speziel abgesichert sind. Für die Versicherung habe ich seinerzeit eine Tätigkeitsbeschreibung und ein Video angefertigt auf dem ersichtlich ist wie ich mit Kindern dort arbeite. (Mein Junior musste seinerzeit den Kinderpart übernehmen). Damit hat die Versicherung das mit aufgenommen ohne große Mehrkosten. Die anderen Haftungsfragen sind in der Betriebshaftpflicht mit abgedeckt da ich immer im Auftrag des Veranstalters agiere und diesen im Vertrag daruf hinweise welche z.B. Platzanforderungen ich stelle (nicht in der Nähe v. Gastro. u.s.w.).

Veranstalter versuchen gerne Haftungsfragen auf die die Aussteller abzuwälzen, ich würde nie ohne Vertrag auf einen Markt gehen.

Iron Art Ideen aus Metall
8. Mai 2015 um 11:42
Hallo,

 

als Anstoss diente Freudenberg: ich habe bei meiner Versicherung nachgefragt und auch diesseits der Mosel ist die Versicherungslage so, wie Oli sie beschrieben hat.

Die private Haftpflicht (z.B. : bei mir in der Versicherung für das Wohnhaus enthalten) deckt nicht die Aktivitäten auf einem Markt, Dorffest, etc.
Ich habe jetzt eine Haftpflichtversicherung für Schmiedeaktiväten (ohne Verkauf) im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum abgeschlossen. Diese Versicherung gilt "nur" Europaweit,

Falls man verkaufen möchte, braucht man eine andere Haftpflichtversicherung und man muss der Versicherung die "Händlerlizenz" (hier die Steuerregistrierungsnummer) vorlegen.


MfG
Robert

8. Mai 2015 um 19:22
Hallo,

ich habe auch lange ohne Betriebshaftpflicht gearbeitet.. und gottlob.. ist nichts passiert.. aber wehe wenn.... eine solche Versicherung ist dann unerläßlich..  Was Oli schon schreibt.. Klagfreudiges Volk findet sich überall... und auch wenn einem der bottich mit Härteöl mal ausläuft.. oder oder oder....... da können Sachen passieren.. das glaubt man nicht.
Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes. Es muss dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.