Wandergeselle wie Melden bzw. versichern......????

19. November 2012 um 22:23
Hallo Leute.
Bei mir hat sich ein Wandergeselle auf der Walz gemeldet der bei freier Kost und logi bei mir 2-3 Wochen verweilen möchte.
Eigendlich habe ich nichts dagegen, aber wie muß ich Ihn wo und wie Melden?? bzw. auch versichern?

Früher bei meinem Vater hatten wir ab und zu auch mal einen Tippelbruder zu Gast. Aber nur 2-3 Tage. Er bekam freie Kost und Unterkunft und einige DM. für gut geleistete Arbeiten, die jadoch auch mal ausserhalb Seines Handwerks lagen.

Hat jemand erfahrungen mit Wandergesellen, und wie man Diese melden muß?


Gruß der pit03.

www.peter-broich.de
20. November 2012 um 06:39
Den Tippelbruder,
mußt als ganz normalen Arbeiter anmelden.
Oder als Praktikanten bei der BG anzeigen und dafür aber keinen Lohn auszahlen!

Gruß Reiner     
Reiner


Man sagte, ein Schlosser habe erst dann ausgelernt, wenn alle 10 Finger gleich lang seien.

Grenzlandschmiede, meine Arbeit
18. Januar 2013 um 10:22
Hallo,

ich stehe vor einem ähnlichen Problem.
Ich habe eben nebenberuflich meine Schmiede und betreibe sie als "erweitertes" Hobby, denn anders ist der Gewinn nicht zu beziffern. Allerdings habe ich in nächster Zeit einen Auftrag wo die Zeit drückt, und ich würde da gerne einen Wandergesellen für 1-2 Wochen beschäftigen... Allerdings ist da die Frage wo ich den anmelde, bzw. was ich dem dann auch zahle. Ich habe nun mal bei der Handwerkskammer vorgesprochen, diese haben mich dann an die Minijobzentrale weiterverwiesen. Hier wäre die Möglichkeit wenn er für die 2 Wochen höchstens 225,-€ beziehen würde es als geringfügiges einkommen anzumelden... alles andere müßte als normaler Arbeiter angemeldet werden, mit allem was dazu gehört.
Hat hier jemand von Euch Erfahrung? Was kommt da geldmäßig auf einen zu? Wie hoch ist der Aufwand mit Abrechnungen etc.?? Kann ich evtl. in der Zeit schon den Auftrag abgeschmiedet haben?!?


Es ist schade das man keine Information vor Ort bekommen kann... immer nur via Hotline etc.
Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes. Es muss dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.
18. Januar 2013 um 19:08
Tzzzzzz  Ein Wandergeselle ist kein Tippelbruder  ..... das ist ein Ausgebildeter Geselle ! Welche durch dieWanderschaft oft große Erfahrung haben. Eine gerechtfertigte Bezahlung nach abzug von Kost und Logie finde Ich fair !

Wer auf der Walz ist hart auch sein Handwerks Büchlein dabei bei dem alles aufgezeichnet ist .... so wie ich weiß!?
Stehen da nicht auch die Regeln drin  die zu achten sind !?
18. Januar 2013 um 19:21
http://www.rechtschaffene-maurer.de

http://walzinfo.de/



Nee, sind auch Schmiede dabei - die meisten Schmiede soweit mir bekannt.

Die duerften die meisten Fragen beantworten...

Gruss, Bernd

Sollte sich einer der Roten, Siegellacks oder Freien mal nach Belgistan/Eupen wagen: Bett is da, Bier und Essen auch...