12. April 2012 um 23:23
Ha...... Mein Großvater hat bei seinem Rußland Ausflug, damals, seinen Arm da vergessen und später von der Krankenkasse Sprung- und Einhandmesser bekommen,  denn ein normales Taschenmesser ist halt einhändig schon blöde zu benutzen. Als das Gesetz vor 1-2 Jahren geändert wurde sollte er die Dinger nach ca. 40-50 Jahren wieder zurückgeben... hm ... ich glaube er schrieb zurück das er alle inzwischen verloren hat...

Ich weis nicht was eigenartiger ist, das man Angst hat, das ein 88 Jähriger, einarmiger mit einem mickrigen Sprungmesser ein Verbrechen begeht, oder die Tatsache das die Krankenkasse sich nach zig Jahren noch daran erinnert wer welche Hilfsleistungen bekommen hat....      
"Hammer und Schw*** benutzt man ganz"... sagte ein alter Schmied der mich damit darauf hinwies, das ich den Hammer anders halten soll.  
13. April 2012 um 05:59
Ich bin da ganz Eurer Meinung!

Wenn die falschen Dinge, in die Hände der Falschen leute geraten, kommt schnell alles ausser Kontrolle! Nicht die Messer sind gefährlich, jene die sie mißbrauchen, scheinen da viel gefährlicher. Das beste Beispiel sind unsere Politiker! Sie haben etwas gefährliches in der Hand, nämlich "Macht"! Und was kommt dabei raus? Lauter gefährliches! Ein Verbrechen folgt einem Verbrechen! Solche Gesetze sind das Zeichen einer hilflosen Gesellschaft, die höchstwarscheinlich andere Ziele damit verfolgt, als "die braven Bürger auf der Straße zu beschützen!" Um ein Volk zu entmündigen, muss man jede Gelegenheit am Schopfe packen. Siehe Waffengesetz!


Ich hab den Link weiter verteilt, damit da ordentlich stimmen dazu kommen!


Ingo

 
http://naabtal-klinge.de/

........ Eins bist du dem Leben schuldig, kämpfe! oder trags mit Ruh - Bist du Amboss, sei geduldig. Bist du  Hammer schlage zu!..........

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Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten und nicht die Erbsenzähler!
13. April 2012 um 07:41
ja, demnächst wird sich wahrscheinlich auch einer über Pfeilspitzen und den Bau von Bögnen und Armbrüsten seine Gedanken machen. Diese altertümlichen und weit tragenden Waffen sind bis jetzt noch nirgens erwähnt - bisjetzt!
13. April 2012 um 08:30
@ Kauz

Einhandmesser hatten die wohl nicht gemeint oder ?,Springmesser bestimmter Art,Fall und Faust sind ja auf der Verbotsliste.

Einhandmesser sind mir "fast" auch egal,nur wenn sie in dieser Hinsicht sich belehren lassen,geht es vielleicht auch noch weiter und ich kann anfangen schöne Stockdegen zu machen,den ich habe hier eine schöne Zwiebelhaselnussstange (Jahrzehne auf dem Dachboden beim Backholz) die Förmlich danach schreit eine Klinge zu bekommen auch wenn es mehr ein Stockdolch werden würde.

Gruß Maik

PS.in 3 Mittelalterforen ist es jetzt auch bekannt
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Zuletzt bearbeitet: 13. April 2012 um 10:02, Maik Schnitzer
15. April 2012 um 18:52
Moin
ich war an diesem wochenende auf einem schmiedekurs und der schmiedemeister meinte zu mir das messer nicht länger als 9 cm sein dürfen ich bin im moment etwas irritiert....

gruss paulooo
15. April 2012 um 19:19
Dieses Maß gibt es nirgends,8,5 sind es bei "Automatik" und es darf nicht schlanker als 20 % der Klingenlänge sein,aber für diese gildet  das gleiche eingeschränkte Führen wie bei Einhandmesser.
Genauso hört man mal was von Handbreite,dann frage ich immer von welcher/wenn seiner Hand

Bei Einhandmesser gibt es komischer weise kein Maß,für Feststehend 12 cm bis Griff.

Gruß Maik
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15. April 2012 um 19:49
also so wie ich das verstanden habe meinst du das klappmesser oder springmesser 9cm haben dürfen und jagtklingen o.a nur 12 cm ?
16. April 2012 um 08:34
Klappmesser die nicht mit einer Hand geöffnet werden können,also keine Hilfe dafür vorgesehen ist,haben keine Längenbeschränkung.
Klappmesser die Einhändig zu öffnen sind und Arretieren auch nicht,nur unterliegen sie dem eingeschränkten führen.

"Automatik"-Messer(seitliches ausklappen,nach vorn sind Verboten) dürfen keine schlanke Klinge haben und nicht unter 20% der Klingenlänge Breit sein,ist aber auch auf 8,5 cm Länge beschrängt.

Feststehende Messer dürfen eine Klingenlänge bis 12 cm haben,darüber hinaus mußt du einen plausiblen Grund haben und mußt es wehrend des transportieren weggeschlossen haben.Das mit Veranstaltungen/Hausrecht sollte aber auch beachtet werden,da sind aber nicht nur Messer von betroffen.

Gruß Maik
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21. August 2012 um 13:08
Sorry, dass ich mich einmische, aber ich habe das Gefühl, dass diese Diskussion teilweise von Fehlinformationen, Halbwissen und Hörensagen geprägt wird.


Vielleicht ist es nützlich sich mal §42a Waffengesetz anzusehen:
http://www.juraforum.de/gesetze/waffg/42a-verbot-des-fuehrens-von-anscheinswaffen-und-bestimmten-tragbaren-gegenstaenden

und hier ist, so finde ich, eine ganz gelungene Erklärung dazu: 
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php


Ich selbst bin gegen diese Art von Bevormundung und Gängelung.

Einige mit mir privat bereundete Polizisten sind durchaus differenzierter Meinung bzgl. dieser Ragelung. Einerseits finden sie das gut, weil tatsächlich weniger diese Messer auf der Straße sind und es für die Beamten im Zweifel hilfreich ist Personen zu überprüfen, andererseits ist ihnen klar, dass echte KRiminelle sich von keinem Gesetz abschrecken lassen, zumal es sich "Nur" um eine Ordnungswiedrigkeit und keine Straftat handelt. Außerdem ist die Interpretation der Ausnahmen "... allgemein anerkannten Zweck ..." sehr schwierig und wir je nach Diensstelle unterschiedlich restriktiv gehandhabt.

Außerdem werden die meisten Straftaten in die Messer verwickelt sind mit normalen Küchenmessern begangen.


Wie dem auch sei, es wird der Tag kommen, da ist es verboten ein leicht herausnehmbares Gebiss zu tragen.....
§1Abs. II, Nr 2b könnte das Gebiss  durchaus mit einbeziehen ....   

Gruß,
M.

23. August 2012 um 20:55
Seltsame Regelungen haben wir hier in Deutschland. Was die Amis mit ihrem "Second Amendment" ins eine Extrem übertreiben, übertreiben die Deutschen ins andere Extrem. Besonders schön finde ich den gezielt sehr weit gehaltenen Ermessensspielraum beim anerkannten Verwendungszweck. Wenn dem Dorfsheriff die Nase nicht paßt, ist ein ordentliches 12,3cm-Messer mit Parierstange, das man beim Grillen einsetzt, um zu testen, ob das Steak schon gar ist, eine Ordnungswidrigkeit. Bei Sympathie kann ich auch auf dem Bürgersteig stehen und mit einem riesigen Bowie die Vorgartenhecke schneiden, ohne daß es Konsequenzen hat.
Ich führe regelmäßig ein Mammut-Feuerwehrmesser, ein Einhandmesser mit Arretierung, und hoffe darauf, daß die Staatsmacht in Gestalt von Wachtmeister Dimpflmoser ein Einsehen damit hat, daß der Fenster-Dorn und der Gurtschneider daraus ein Notfall-Werkzeug machen, das zu tragen für mich als Arzt und ehemaligem Rettungssanitäter ein anerkannter Verwendungszweck ist.
24. August 2012 um 10:25
Hallo zusammen,
als langjähriger Sportschütze, ja genau die die laut unseren Eliten mit dem Tarnanzug schlafen und in jeder Tasche mindestens eine tödliche Waffe haben, bin ich ja mit den Tiefen und Abgründen der deutschen Gesetzgebung bestens vertraut.
Ob du ein Einhandmesser führen darfst hängt in erster Linie vom Bundesland ab in dem du lebst. Das ist zwar an sich lustig da das WaffG ja ein Bundesgesetz ist, die Ausführungsverordnungen sind aber von den Ländern dehn und auslegbar. Wenn du wie ich in Bayern wohnst hast du gute Karten. Der berühmte "sozialadequate Grund" ist hier schon Brotzeitmachen. Und die Berufsangabe Arzt und dem Rettungsmesser wird auch ausreichen. Es gibt sogar ein Rundschreiben vom IM in dem eine sanfte Anwendung des Gesetztes vorgegebn wird. Da steht zB. auch das mit der Brotzeit drin. Aber erstens wird dies nie einer zugeben :) und zweitens hat das nicht jeder Dorfsheriff gelesen. Und es gibt eben leider auch Berichte in denen unbescholtene Bürger RAF Mitgliedern gleich behandelt wurden nur weil sie ein Messerchen dabei hatten. Wenn man dann noch einen karrieregeilen Staatsanwalt hat und einen passenden Richter ist man blitzschnell ein böser Verbrecher. In meinem Fall wäre meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit beim Teufel und ich würde schnell mal meinen Tresor von meinen Sportwaffen räumen müssen. Hach ich liebe dieses Land das Angst vor seinen Bürgern hat ...
Grüsse aus Niederbayern

Chris
24. August 2012 um 20:39
Wie schön, dann profitiere ich also von der Kleinstaaterei! Zum Kiffen zum Beispiel sollte man dann lieber in Berlin leben, da genießt man zum Beispiel als Rastafari Religionsfreiheit, wie Hans Söllner getestet hat. Das nennt sich dann Rechtssicherheit... Immerhin erhält es den Juristen ihren Broterwerb.
24. August 2012 um 21:22
Naja, ich muss ehrlich sagen dass mir das Ganze Thema wurscht ist. Meine Messer sind Werkzeuge und werden auch so behandelt. Wenn ich ein Taschenmesser brauche, hab ich das einstecken. Und an ein Taschenmesser stelle ich andere Ansprüche als - ob ich es mit einer Hand öffnen kann. Wenn ich ein stehendes Messer brauche benutze ich ein solches und auch da reichen mir 12 cm meist aus. Das muss ich aber dann aber nicht mit auf Arbeit oder in die Stadt mitnehmen, ich geh ja auch nicht mit nem Akkuschrauber ins Kino. Wenn ich fürs Picknik im Park zum Kuchenaufschneiden ein Küchenmesser brauche nehme ich auch das mit, weil ich es eben brauche - oder ich schneide den Kuchen zuhause auf. Nach dem Benutzen wandert das Messer dann aber auch wieder in Geschirrtuch oder Küchentuch eingewickelt in den Korb und steckt nicht im Brotzeitbrett. Wenn ich dann von der Polizei kontrolliert werde (und das bin ich im Park noch nie) zahl ich eben im Zweifelsfall 20 € und bekomme mein Messer ein paar Wochen später wieder. Wenn ich ne Machete brauche benutze ich auch diese, weil es ein Werkzeug ist. Große Klingen (wenn ich diese bräuchte, lägen im Auto im Kofferraum und nicht auf der Rücksitzbank oder der Seitenablage - weil das sicherer ist (für mich).

Ich persönlich brauche kein Bowie im Auto, kein Einhandmesser mit Gürtelclip, keinen Dolch in der Vitrine, kein Stilet, kein Butterfly oder nen Akkuschrauber im Kino.

Sicher gibt es Gelegenheiten in denen die Führungsverbote unangenehm einschränken, aber bei Verantwortungsbewusstem Umgang mit Werkzeug wird man wohl selten überhaupt in solche Situationen kommen.

Was mich aufregt, ist wenn mir Polizisten erklären wollen dass die Klinge nur so breit wie eine Handfläche sein darf. Diese Regelung gab es nie und gibt es nicht. Trotzdem wirds immer wieder behauptet.

Außderdem regt mich auf dass es ein Führungsverbot für Einhandmesser gibt, aber in jedem Aldi, Waffen oder Messerladen der überwiegende Teil der angebotenen Taschenmesser nunmal Einhandmesser sind. Und kaum ein Verkäufer klärt Otto Normalkäufer auf dass man die Dinger eben nicht als EDC (ständiger Begleiter) tragen darf.
Zuletzt bearbeitet: 24. August 2012 um 21:28