Ausländischen "Wandergesellen" Melden? Versichern? Bezahlen?

1. Februar 2013 um 10:13
Guten Morgen allerseits,

Mein Tag Gestern, genauso wie der Heutige Morgen. Bestannden darin, dass ich eine Lösung für einen 6 Wöchigen Besuch eines Kanadiers in meiner Schmiede suche...

So möchte dieser bei mir etwas über das Schmieden lernen...

Jedes Amt von der BG bis zur Handwerkskammer hatte eine unterschiedliche Meinung darüber, wie ich die Geschichte angehen soll... und nicht nur die "Vereine" an sich haben verschiedene Lösungen nein... Ich wurde einmal quer durch Bayern und dann die ganze Bundesrepeblik verbunden oder verwießen... Um nach 8 Stunden telefonieren, lesen und rätseln... Resigniert vestellen musste das die Ämter jetzt geschlossen haben und ich keinen Deut schlauer bin sodern eher noch mehr Fragen und ängste habe...


Also mein Stand zur Zeit

-Würde er von mir wie es der Brauch so üblich ist Kost und Logie frei geben, zählt das schon als bezahlung... Ergo ich muss diesen versichern.
Wenn dieses nehemen wir mal an, unter der Hand pasieren sollte... Was ich natürlich nicht mache denn ich bin ja ein rechtschafender verzweifelter und inzwischen sehr verwirrter ABER zumindest ehrlicher Handwerksmeister! Dann muss ich ihn als Freiwilligen Praktikanten melden, hierfür habe ich inzwischen schon einen DIN A4 Ordner voll mit Info Material, von dem man sich das Drucken sparen hätte können...

- Die BG sagt zu meinem Fall ich solle ihn auf 200 Euro Monatlich einstellen, so muss ich an diese etwa 50 Euro im Monat abführen und die 150 Euro kann ich ihm ja auszahlen... Somit wäre er versichert

- Die HWK sagt ich solle ihn als Minijob einstellen auf 450 Euro, muss für ihn bei der Rentenversicherung Melden und auf alle fälle bekommt er eine Sozialversicherungsnummer... Dafür muss das Land aus dem der jehweilige "Geselle" oder "Lehrling" kommt aber ein abkommen mit Deutschland haben... Sonst funktioniert das nicht!
 Mit Kanada ist dieses zwar der Fall, doch existiert keine Kanadische Botaschft mehr bei dennen man sich diesbezüglich melden muss

Das sind derzeit die Sinnigsten aussagen die ich zusammenhabe... Aber wie ihr seht wiedersprechen diese sich ja schon in sich... Ich könnte noch 100 Weitere nennen aber ich glaube das führt hier zu nichts!

Das Ende vom Lied ist, ich werde wieder ein sau schlechtes gewissen haben. Oder ihm gar absagen müssen...
Aber was tut ihr in solchen Fällen?

Gibt es da denn keine Lösung? Wie man in meinentwegen 3 Stunden und 200 Bürogratischen schritten so etwas durchbringt?

Ich bedanke mich für alles was mich diesbezüglich weiterbringt!
Stück davon
Euer Peter
1. Februar 2013 um 14:21
Hallo Peter,

in diesem Falle und der Einfachheit halber, sollte der Kanadier als Freiberufler bei dir arbeiten und Dir eine Rechnung in Höhe nach Absprache anschließend ausstellen.
Das darf er als Kanadier.
Bei der BG müsstest Du ihn erstmal nur melden, später  ev. dann einen Betrag X an die BG zahlen.
Du übernimmst somit keinerlei Verantwortung oder Verpflichtung.

MfG
Markus Balbach
   
1. Februar 2013 um 18:07
Hi Peter und Markus.

Das Problem kenne ich ja nun auch schon zu gut. Aber mein Fähiger Steuerberater hat es mir auch genau so vorgeschlagen.
Er sagte mir das er zum schluß eine Rechnung für die geleistete Arbeit stellen sollte, und er hat mir ein Meldevormular der DATEV mit gegeben für geringfügige oder kurzfristig Beschäftigte.
Einfach ausfüllen und zun ersten Arbeitstag abgeben. Mein Steuerberater macht das alles dann für mich weiter.
@Peter:
Ich kann die 4 Blätter mit beschreibung mal scannen und Dir mailen!

Gruß der pit03.
1. Februar 2013 um 19:34

 Es wäre wichtig diese Problematik eindeutig zu regeln. Dafür sind  unsere Handwerkskammern da, denn sie werden doch von uns bezahlt. Ich kenne auch das, was pit 03 dazu schreibt. Mag sein, das dies bei manchen Ausländern geht. Hier gehört eine klare und eindeutige Lösung her.

Schreibe doch die HWK an und ersuche sie das Problem zu lösen. Diese Sache berührt doch andere Gewerke genauso.

Was die BG betrifft, so ist mir ein Betrag X zu unspezifisch . Es wäre  schon wichtig zu wissen wie hoch dieser ist. Wenn Geld fließt richtet es sich ja nach der Lohnsumme, aber wenn nicht , was sollte die Bemessungsgrundlage sein? Schreibt der Praktikant eine Rechnung , ist die BG eh drausen oder?
 Hier ist eine Anfrage sicher auch nötig.

Grüße

welud  

1. Februar 2013 um 21:05
Hallo Welud.

Die HWK kanst Du in solch einer Frage vergessen . Die verwalten nur unser Geld und Managen die Manager der Großkonzerne. Beispiel: Vor va. 10 Jahren war ein aufruf der HWK Köln sich mit einer Homepage (Damals moch selten) dort ein zu trahen. Hab ich gemacht!!! Stehe auch drinn, aber unter Schreiner!!!!!
Bis Heute war es nicht möglich das zu ändern!! Ich überlege jeden Januar ob ich die 500,-€ Jahresbeitrag bezahlen soll!!
Nur um weiter in der HANDWERKSROLLE eingetragen zu sein?!
Mails werden wenn überhaupt erst nach wochen beantwortet mit nichtssagenden verweisen. Nein Danke!

Upps muß wohl alles zurück nehmen, hab gerade noch mal auf der HWK Köln gesucht und gefunden das:

HWK Köln.

Zur BG. Jeder Angestellte Hilfskraft oder Minijobber sowie auch "Freischaffender-Subunternehmer" nuß von ersten Tag gemeldet sein! Ansonsten ins Fettnäpfchen getreten! Kosten sind eigendlich gering Steuerberater fragen, der rechnet das schnell laut Tabellen aus!

Gruß der pit03.